ELVIA Velovignette 2010


ELVIA Velovignette 2010 ELVIA Velovignette 2010

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Art.Nr.:ELVIA-VIG10

Anzahl:
Preis: CHF  5.50
 
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Vierzig Franken kostet die Busse für das Velofahren ohne gültige Velovignette. Es kann jedoch schnell erheblich teurer werden, wenn Sie mit dem Velo einen Personen- oder Sachschaden an Dritten verursachen. Deshalb ist die Velovignette nicht nur obligatorisch, sondern auch sinnvoll. Die Vignette ist eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten. Sie deckt nicht den Schaden am eigenen Fahrrad und ist auch keine Diebstahlversicherung.

Diese Velovignette ist von ELVIA.

Gütligkeit
01.01.2010 - 31.05.2011

Versicherungsleistungen
Entschädigung begründeter und Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Garantiesumme
CHF 2'000'000.-, inkl. allfällige Schadenszinsen, Anwalts- und Gerichtskosten.

Versichert sind auch Ansprüche von Kleinkindern bis zum siebten Altersjahr, die auf fest montiertem und behördlich zugelassenem Kindersitz und Anhänger mitgeführt werden, sofern die Velofahrende Person mindestens 16 Jahre alt ist.

Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt.

Örtlicher Geltungsbereich Velovignetten
Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa.
Für Versicherte, die nicht in der Schweiz wohnen (ausgenommen das Fürstentum Liechtenstein, die Enklaven Büsingen und Campione), ist die Gültigkeit der Versicherung auf die Schweiz und das angrenzende Ausland beschränkt.

Schadenfall
Sofern der Benützer eines Fahrrades einen Schaden verursacht und mit Haftpflichtansprüchen gerechnet werden muss, ist unverzüglich die Allianz Suisse anzurufen: 058 358 63 11.